ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0054-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:

  1. Die Bürgerschaft hält an der Beschlussfassung von 2023 fest, das die Kulturverwaltung bis zum Ende der Antragsfrist im Oktober 2027 der Antrag auf Aufnahme des HGH in das Bundesverzeichnis als immaterielles Kulturerbe gestellt werden soll.
  2. Antragsteller soll die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck sein.
  3. Sofern sich die Kulturverwaltung nicht in der Lage sieht, den Antrag auf Aufnahme in das Bundesverzeichnis zu stellen, soll der Verein Initiative Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck als Kooperationspartner für die Antragstellung beauftragt werden. Als maximaler Kostenrahmen wird ein Betrag von 6.000 € im Haushalt 2027 geordnet.
  4. Zum 800-jährigen Bestehen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital, das im Jahr 2027 begangen wird, ist ein würdiges Rahmenprogramm zu entwickeln, das auch den immateriellen Wert der Jahrhunderte währenden Tradition der bürgerschaftlichen Pflege durch die Stiftung zum Inhalt hat.
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Begründung:

Das im vergangenen Jahr durchgeführte Symposium hat gezeigt, dass das Heiligen-Geist-Hospital mit seiner andauernden Nutzung als Pflegeeinrichtung von der Fachöffentlichkeit ein besonderer kulturhistorischer Wert beigemessen wird. Von der Vertreterin der UNESCO-Kommission Deutschland wurden die Voraussetzungen einer Antragstellung erläutert und Hinweise zu einer Antragstellung gegeben.  Weiterhin wurde klargestellt, dass die Stiftung als Trägerin der Einrichtung als Antragstellerin benannt werden sollte. Interessant sei alternativ auch eine Eintragung in das „Register als Gutes Praxisbeispiel“. Auch für diese Eintragung ist eine entsprechende Antragstellung erforderlich.

 

Da bereits von der Kultursenatorin erklärt wurde, dass verwaltungsintern keine freien Kapazitäten für eine Antragstellung zur Verfügung stehen, hat sich der gemeinnützige Verein Initiative Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck bereit erklärt, die Zusammenstellung der notwendigen Antragsunterlagen in Kooperation mit der Stiftung zu übernehmen. Da bereits sachverständige Ausführungen vorliegen, die für die Antragstellung genutzt werden können und der Verein ehrenamtlich geführt wird, ist der finanzielle Aufwand überschaubar. Eine entsprechende Aufwandsentschädigung wurde mit einer maximalen Summe von 6.000 € beziffert.

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