ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Freigabe zur Neuschaffung und Besetzung einer Planstelle Verwaltungsdirektion im Bereich 4.041.7 Lübecker Museen auf Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses VO 2025/14306-01-01.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen. Die Stelle wird mit dem Vermerk »KW Ausscheiden Stelleninh.« versehen, die Umsetzung erfolgt haushaltsneutral.
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Begründung:

Die Stelle der Verwaltungsdirektion im Museumsverbund der Hansestadt Lübeck wurde in Folge einer öffentlichen Stellenausschreibung nicht extern, sondern intern mit einer Beamtin der Hansestadt Lübeck besetzt. Die Stelle der Verwaltungsdirektion ist im Stellenplan der Kulturstiftung enthalten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Angestelltenstelle, so dass für die Besetzung mit einer Beamtin aus dienstrechtlichen Gründen im städtischen Stellenplan eine Beamtenplanstelle der aktuellen Bewertung und Besoldung entsprechend nach A14 LBesG SH zu schaffen ist. Die Stelle wird mit dem Vermerk »KW Ausscheiden Stelleninh.« versehen und entfällt somit nach Freiwerden, ohne dass es dafür eines gesonderten Beschlusses bedarf.

Im Gegenzug bleibt die Planstelle der Verwaltungsdirektion bei der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck unbesetzt. Die Personalkosten werden zu dem entsprechenden Anteil über die Erstattung der Kulturstiftung an die Hansestadt Lübeck verrechnet, so dass eine Refinanzierung gegeben ist und die Stellenbesetzung haushaltsneutral erfolgt. Die Anzahl der besetzten Stellen im Museumsverbund wird durch die Neuschaffung dieser Stelle folglich nicht erhöht.

Basierend auf dem Haushaltsbegleitbeschluss 2026 ist eine Ausweitung des Stellenplans durch eine Stellenneuschaffung nur zulässig, wenn die Stelle zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert wird und nicht bereits im Stellenplan 2025 enthalten ist. Die Stellen sind auf die Dauer der Refinanzierung respektive Förderung befristet und mit einem Sperrvermerk belegt, der durch den Hauptausschuss aufzuheben ist. (VO 2025/14306-01-01)

In diesem Fall handelt es sich um eine Stelle, die zwar im Stellenplan der Kulturstiftung enthalten ist, aber nicht plangemäß besetzt werden konnte, sondern als Beamtenstelle im städtischen Stellenplan neu zu ordnen ist. Die Stelle ist folglich nicht über Drittmittel, aber über die Kostenerstattung im Rahmen der Personalkostenverrechnung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck gegenfinanziert.

Ein solcher Fall wird mit dem Haushaltbegleitbeschluss nicht explizit geregelt. Da es sich jedoch wie bei den o.g. drittmittelfinanzierten Stellen um eine Ausweitung des städtischen Stellenplans durch eine temporäre und kostenneutrale Stellenneuschaffung handelt, wird dieses Verfahren zur Genehmigung der Stellenneuschaffung gewählt.

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