ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 20/0121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung rechtzeitig zur Behandlung in der Bauausschusssitzung und Bürgerschaftssitzung im August 2026 Vorlagen einzubringen, die sicherstellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie bspw. Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen) im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen. 

 

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Begründung:

Der Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien dient dem Schutz des Klimas, wozu der Staat nach Art 20a GG verpflichtet ist.  Im Bereich besonders wertvoller Denkmale, beispielsweise UNESCO-Welterbestätten, sind Beschränkungen gleichwohl berechtigt. Das Schutzniveau von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen bliebt hinter diesem höchsten Schutzniveau zurück. 

 Das Erfordernis einer Genehmigung für diese Anlagen im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen ist eine unnötige Schwelle für Eigentümer:innen und unnötige Bürokratie. Entsprechend sollten Genehmigungen für Errichtung oder Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in diesem Bereich nicht erforderlich sein; dies auch deshalb, weil landesgesetzlich zum Abbau von Bürokratie Genehmigungserfordernisse gezielt reduziert wurden, was jedoch dann unwirksam bleibt, wenn städtische Satzungen trotzdem eine Baugenehmigung erforderlich machen. 

 

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