ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0052

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Beratungsfolge

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Anlass:

AM Stolzenberg stellt die Anfrage zur Art und Umfang der finanziellen Fördermittel durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege:

1. In welcher Höhe standen kommunale Fördermittel der Denkmalpflege / Archäologie in den Jahren 2023 bis 2025 im Haushalt bereit?

2. Für welche Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum Mittel in welcher Höhe vom Bereich Denkmalpflege / Archäologie bewilligt? Es wird eine tabellarische anonymisierte Aufstellung erbeten, damit eine Beantwortung in öffentlicher Sitzung möglich ist.

 

Antwort:

1. In welcher Höhe standen kommunale Fördermittel der Denkmalpflege / Archäologie in den Jahren 2023 bis 2025 im Haushalt bereit?

Dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege stehen auf Grundlage eines Beschlusses der Bürgerschaft (Drs. Nr. 28 – Haushaltsbegleitbeschluss Pkt. 6 vom 24.02.20211) aus 2011 in der Regel pro Haushaltsjahr 50.000 EUR an kommunalen Fördermitteln zur Verfügung. Dies ist auch in den Jahren 2023 und 2024 der Fall gewesen.

 

Im Jahr 2025 wurden die jährlichen Mittel aufgrund der städtischen Haushaltslage auf 30.000 EUR gekürzt. Um trotzdem den Anträgen gerecht zu werden, wurden restliche Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 34.500 EUR in das Jahr 2025 übertragen. Dies war möglich, da im Jahr 2024 im Vergleich weniger Anträge eingingen.

 

Zusätzlich wurden in den Jahren 2024 und 2025 gemäß zweier Bürgerschaftsbeschlüssen zusätzliche Zuwendungen gewährt. Hierbei handelt es sich einerseits um die durchgeführte Grundinstandsetzung des Feuerschiffs FEHMARNBELT des Vereins Feuerschiff für Lübeck e.V. im Jahr 2024 (VO/2024/13272) und andererseits um die Unterstützung der Stiftung 7Türme+ zum Zwecke der Sanierung der Innenstadtkirchen im Jahr 2025 (VO/2025/14190). In beiden Fällen handelt es sich um eine einmalige nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von jeweils 250.000 EUR, welche über den Bereich Archäologie und Denkmalpflege ausgezahlt wurden.

 

Alle Auszahlungen werden in Form von Zuwendungen bzw. Zuschüssen gewährt. Das bedeutet, dass ein bestimmter Zweck, welcher im öffentlichen Interesse liegt, geprüft und unterstützt wird. Für den Bereich Archäologie und Denkmalpflege ist als Zweck der Erhalt, die Sicherung und die Wiederherstellung eines eingetragenen Kulturdenkmals festgelegt.

 

2. Für welche Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum Mittel in welcher Höhe vom Bereich Denkmalpflege / Archäologie bewilligt? Es wird eine tabellarische anonymisierte Aufstellung erbeten, damit eine Beantwortung in öffentlicher Sitzung möglich ist.

Wie in der beiliegenden Tabellenübersicht aufgeführt, wurden in den Jahren 2023 bis 2025 folgende Maßnahmentypen bezuschusst (Anlage 1):

 

  • Reetdach-Erneuerungen
  • Sanierung von Fenstern, Türen
  • Sanierung von Fassaden, Mauerwerken und Hauswänden
  • Restauratorische Untersuchungen
  • Sanierung von Dächern, Gauben und Giebeln
  • Stuckdecken – Sicherung
  • Umfassende Sanierungen

Die ausgezahlten Zuschüsse betrugen im Jahr 2023: 46.420,66 EUR, im Jahr 2024: 15.468,72 EUR und im Jahr 2025: 34.329,49 EUR. Hinzu kommen die bereits erwähnten außerhalb des planmäßigen Haushaltes bewilligten Zuschüsse von jeweils 250.000 EUR in den Jahren 2024 und 2025.

 

Die übrigen Mittel in Höhe von 29.600 EUR aus dem Jahr 2025 sollen per Antrag in das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden. Grund hierfür sind gestellte und bereits zugesagte Maßnahmen aus dem Jahr 2025, welche aufgrund von Witterungsbedingungen und einer hohen Auftragslage der Firmen erst im Frühjahr 2026 fertiggestellt werden. Die Verlängerungen wurden fristgemäß vor Ablauf des Jahres 2025 beim Bereich Archäologie und Denkmalpflege gestellt und bewilligt.

 

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