ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14860

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde wird in der Fassung der Anlage I beschlossen.

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Der Kurbetrieb Travemünde betreibt im Seebad Travemünde den Wohnmobilparkplatz auf dem Kowitzberg (Teil 1 seit 2005, Teil 2 seit 2022) und den Wohnmobilparkplatz an der Travemünder Landstraße seit 2018. Die Entgelte sind zuletzt in 2024 erhöht worden.

 

Diergerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Haushaltssitzung am 06. November 2025 unter TOP Ö 9.5.2 einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP geändert beschlossen. Unter Ziffer 5), sechster Spiegelstricht wurde hierbei folgende Maßnahme beschlossen:

 

Die Einnahmen des Kurbetriebs Travemünde werden erhöht durch Anhebung der Kurabgabe, Einbeziehung der Tagungsgäste in die Kurabgabe, die bereits erfolgte Erhöhung der Parkgebühren für PKW und die Erhöhung der Parkgebühren für Wohnmobile auf das Niveau in Lübeck (315.000 €). Der Wirtschaftsplan ist entsprechend anzupassen.“

 

Mit dieser Änderung der Entgeltordnung wird die Teilbeschlusslage zur Erhöhung der Parkgebühren für Wohnmobile auf das Niveau in Lübeck umgesetzt. Hierzu wurde ergänzend ein Vergleich der Entgelte auf anderen Wohnmobilparkplätzen (Anlage V) vorgenommen.

 

Die Begründung zu den einzelnen Änderungen an der Entgeltordnung erfolgt in Anlage II.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Nach der letzten Erhöhung in 2024 wird das Parkentgelt ab 15.05.2026 in der Zeit vom 15.05. bis 14.09. des Jahres auf 23,50 EUR und in der restlichen Zeit auf 22,00 EUR angehoben. Das Entgelt schließt auch weiterhin die jeweilige Kurabgabe für eine Person ein. Die sich hieraus ergebenden voraussichtlichen Mehreinnahmen belaufen sich in 2026 auf 110 TEUR und dienen der von der Bürgerschaft beschlossenen Einnahmeverbesserung.

 

Die oben genannten finanziellen Auswirkungen sind im Nachtragswirtschaftsplan des Kurbetriebes Travemünde (VO/2026/14843), der sich ebenfalls im Beschlussverfahren befindet, berücksichtigt worden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Änderung der Entgeltordnung nicht betroffen.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

-

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe unten / Begründung)

 

 

Nein

 


Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

-

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 

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Anlagen

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