ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In dem Artikel "Schwarze Solarmodule -  das geht gar nicht: Wie ein Hausbesitzer mit Auflagen kämpft", erscheinen in den Lübecker Nachrichten am 15.05.2025 wird u. a. von den Schwierigkeiten berichtet, die der Bau einer Wärmepumpe in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung bereitet.

 

In Anknüpfung an meine Anfragen "Bürokratie der Energiewende in Lübeck" und "Bau von Wärmepumpen in Gebieten mit Erhaltungssatzung" frage ich hierzu den Bürgermeister:

 

1) Ist es zutreffend, dass das Bestehen einer Erhaltungssatzung zur Folge haben mag, dass einem Antragsteller von der Verwaltung aufgegeben werden kann, die Wärmepumpe auf die Rückseite des Gebäudes zu verlegen oder - etwa durch eine Hecke - den Blick auf die Wärmepumpe von der Straße aus zu verdecken?

 

2) Wie bewertet der Bürgermeister diesen Umstand vor dem Hintergrund der Entscheidung der Bürgerschaft, eine Klimaneutralität in Lübeck bis 2035 zu erreichen?

 

3) Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird aufgefordert bis April 2024 Vorschläge zu unterbreiten, mit dem Ziel die Erhaltungssatzungen zu überarbeiten, um in den jeweiligen Geltungsbereichen, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden leichter zu ermöglichen."

 

Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Beschlusses? (Hinweis: Im Bauausschuss bin ich auf eine ähnliche Nachfrage des Ausschussmitglieds Meyer, Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.10.2024 gestoßen. Die hier von der Verwaltung laut Protokoll zugesagte Antwort "zu einer der nächsten Sitzungen" ist - soweit ersichtlich - noch nicht erteilt.)

 

4) Wieviel Personal ließe sich - überschlägig - einsparen, wenn die Bürgerschaft alle Erhaltungssatzungen ersatzlos aufheben würde?
 

 


 

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Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
 

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