ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Freigabe der Neuschaffung von fünf Stellen in der Ausländerbehörde gem. Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP Nr. 1.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung zum Haushalt 2027 herzustellen.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

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Gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01 von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP Nr. 1 kann die Gesamtzahl der Stellen erhöht werden, wenn zusätzliche Stellen durch den gleichzeitigen Wegfall bisher zugekaufter, teurerer Leih- oder Honorarkräfte entstehen und somit zu nachweisbaren Kosteneinsparungen im Haushalt führen.

 

Aktuell werden in der Ausländerbehörde des Ordnungsamts fünf Zeitarbeitskräfte zur Bearbeitung von Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine eingesetzt. Die Tätigkeiten entsprechen einer Eingruppierung in der EG5 (vorbehaltlich Bewertung).

 

Die durchschnittlichen Kosten einer Zeitarbeitskraft wurden mit 85.080 EUR p.a. ermittelt (s. Anlage). Dem gegenüber stehen die Personalkostendurchschnittswerte einer EG5 Stelle, welche bei 63.782 EUR p.a. liegen.

 

Die Ersparnis liegt damit pro Stelle bei 21.298 EUR, insgesamt pro Haushaltsjahr bei 106.490 EUR.

 

Hierbei nicht berücksichtigt sind die Übernahmekosten, wenn die Hansestadt Lübeck Zeitarbeitskräfte dauerhaft übernimmt. Diese lagen im Bereich im Jahr 2025 im Schnitt bei 9.511 EUR pro Übernahme.

 

Der Wegfall der Zeitarbeit führt somit zu einer nachweisbaren Kosteneinsparung.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie

zustimmend

1.110 Personal

zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil keine Relevanz gegeben ist.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§24 AufenthG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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