ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2026/14811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 27.06.2024 hatte die Bürgerschaft beschlossen, dass bis September 2024 berichtet werden soll, welche bisherigen Kosten zur Herstellung der Klimaneutralität 2035 der Verwaltung und städtischen Unternehmen bekannt sind, wie diese finanziert werden sollen und ob der Finanzbedarf durch Drittmittel gedeckt werden kann.

In der Hauptausschusssitzung am 25.11.2025 hat es eine erste Teilantwort (VO/2025/14522-01) gegeben. Aus ihr geht hervor, dass die Kosten nicht seriös zu beziffern sind und viele Faktoren nicht bekannt, bzw. nicht reguliert sind. Lediglich die Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH hat Kosten beziffert. Teil der Antwort war eine Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck Gruppe, die eine Zielsetzung bis 2040 beinhaltete.

Eine ähnlich gelagerte Anfrage zur Erreichung des bereits am 25.06.2020 von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Ziels, die Treibhausgasemissionen in Lübeck bis 2030 um 50% gegenüber dem Basisjahr 2019 zu reduzieren, wurde am 12.03.2024 gestellt. Die am 08.07.2025 gegebene Teil-Antwort benannte weder notwendige Maßnahmen noch Investitionen noch Kosten.

Mit Blick auf die o.g. Teilantworten der Verwaltung wird der Bürgermeister aufgefordert, bis spätestens zur Bürgerschaftssitzung im März 2026 eine umfassende, belastbare und nachvollziehbare Gesamtstrategie vorzulegen, aus der hervorgeht,

-          wie jede einzelne städtische Gesellschaft die o.a. Klimaziele erreichen kann, welche Investitionen hierfür erforderlich sind und mit welchen Gesamtkosten kalkuliert wird,

 

-          wie die Verwaltung die o.a. Klimaziele erreichen kann, welche Investitionen hierfür erforderlich sind und mit welchen Gesamtkosten kalkuliert wird,

 

-          welche Finanzierungsquellen hierfür vorgesehen sind und in welchem Umfang Risiken für den städtischen Haushalt entstehen,

 

-          welche finanziellen Auswirkungen haben die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt,

 

-          in welchem Umfang ist mit steigenden oder fallenden Gebühren, Abgaben, Mieten, Energiepreisen oder sonstigen Kostenbelastungen zu rechnen,

 

-          welche Verpflichtungen, Einschränkungen oder Umstellungen kommen auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf lokale Unternehmen zu.

 


 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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