ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2026/14809

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Antrags zum Haushalt, VO 2025/14306-01-01, Punkt 1.*, von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN und FDP in Bezug auf die Personalsituation Kinder- und Jugendbeteiligung und die Wiederbesetzung der Personalstelle der/des Kinder- und Jugendbeauftragten?

 

 

Auszug aus dem Haushaltsbegleitbeschluss von CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN und FDP, wie beschlossen in geänderter Fassung:

* „1)      Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 4.367 (Stellenstand 2025) festgesetzt zuzüglich 40 Stellen im Stellenpool ohne zusätzliches Budget. Der Bürgermeister ist befugt, mit der Haushaltsvorlage angemeldete Stellenmehrbedarfe durch Stellenverlagerungen ohne Stellenplanausweitung zu erwirtschaften (die Umsetzung der Stellenverlagerung gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 65 GO-SH). Stellen, die der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben dienen, sind sollen prioritär zu besetzt werden . Dem Hauptausschuss ist über sämtliche Stellenverlagerungen vierteljährlich zu berichten. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Gesamtzahl von 4.367 Stellen auch bei den Haushaltsaufstellungen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zugrunde zu legen.

 

Die Gesamtzahl von 4.367 Stellen kann erhöht werden, wenn neu zu schaffende Stellen zu mindestens 75% durch Zahlungen Dritter finanziert werden. Die Stellen sind auf die Dauer der Förderung zu befristen. Die Erhöhung der Stellenanzahl durch diese (überwiegend oder vollständig gegen finanzierten) Stellen setzt eine Freigabe im Einzelfall durch den Hauptausschuss voraus (Sperrvermerk). In der Vorlage zur Aufhebung des Sperrvermerks sind Quelle und Dauer der Gegenfinanzierung zu benennen. Zudem ist darzulegen, dass diese Stellen im Jahr 2025 im regulären Haushaltsplan nicht bereits enthalten waren.

 

Die Gesamtzahl von 4.367 Stellen kann weiterhin im Einzelfall erhöht werden, wenn zusätzliche Stellen durch den gleichzeitigen Wegfall bisher zugekaufter, teurerer Leih- oder Honorarkräfte entstehen und somit zu nachweisbaren Kosteneinsparungen im Haushalt führen. Diese Stellen müssen durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft genehmigt werden.

Für die haushälterische Abwicklung möglicher Stellen aus den beiden vorstehenden Absätzen wird der Stellenpool des Bürgermeisters ohne zusätzliches Budget um 40 Stellen erweitert.“


 

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