ALLRIS - Vorlage

Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2025/14720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Handlungsanweisungen aus dem im Dezember 2019 vorgestellten Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck“ in Zukunft nicht mehr als Grundlage für die interne und externe Kommunikation zu benutzen. Gendersternchen, Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt)

und Binnen-I werden in den Schreiben und in den Texten auf digitalen Medien der Stadt in Zukunft nicht mehr genutzt.


 

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Im Dezember 2019 hatte Bürgermeister Jan Lindenau als Verwaltungshandlung den „Leitfaden zu gendersensibler Sprache bei der Hansestadt Lübeck“ vorgestellt und die Nutzung unter anderem des Gendersternchens als verpflichtend für die interne und externe Kommunikation der Lübecker Stadtverwaltung vorgegeben.

 

Den Schülerinnen und Schülern ist in Schleswig-Holstein inzwischen das Verwenden von Genderzeichen wie dem Binnen-I oder dem Genderstern in schulischen Kontexten, einschließlich schriftlicher Arbeiten wie Klassenarbeiten, untersagt. Diese Regelung basiert auf der Vorgabe, sich an die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung zu halten.

 

Vor diesem Hintergrund ist es für den Lernerfolg und für die Sicherheit in der Nutzung der deutschen Sprache nicht zielführend, wenn die Schülerinnen und Schüler in den Schreiben und Veröffentlichungen der Hansestadt Lübeck Schreibweisen wahrnehmen müssen, die ihnen in ihren schriftlichen Arbeiten als Fehler angestrichen werden.


 

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