ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14673-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird um zunächst mündliche Beantwortung im Ausschuss sowie nachfolgend schriftlicher Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Therapie- und Differenzierungsräume

Sind Therapie- und Differenzierungsräume baulich eingeplant, wie groß sind diese Flächen und wo befinden sie sich, und sind zusätzliche Ruhebereiche für reizüberlastete Kinder vorgesehen?

 

2. Informations- & Leitsysteme

Ist ein einheitliches, inklusives Orientierungs- und Beschilderungssystem vorgesehen, und werden die darin enthaltenen Piktogramme, Beschriftungen in Leichter Sprache sowie METACOM-Symbole im gesamten Gebäude und Außenbereich umgesetzt?

 

3. Pflege- und Sanitärbereiche

Welche konkreten Ausstattungsinhalte sind im Pflegebad vorgesehen? Sind dort ein rollstuhlgerechtes WC, eine Pflegeliege, ein Wickelplatz eingeplant?


 

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Bei Schulneubauten sind die Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) sowie der DIN 18040 (Teile 1 und 2) verbindlich umzusetzen. Aus der Vorlage VO/2025/14673 geht bislang nicht hervor, ob diese Vorgaben im Neubau erfüllt werden. Die folgenden Punkte verdeutlichen den Klärungsbedarf:

 

1. Therapie- und Differenzierungsräume:

Für eine inklusive Beschulung sind geeignete Rückzugsmöglichkeiten sowie Räume für Förder-, Therapie- und Differenzierungsmaßnahmen erforderlich. Sie ermöglichen eine gezielte individuelle Förderung, zum Beispiel in kleinen Gruppen oder im Einzelunterricht, wodurch Lernschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder sprachlicher Förderbedarf effektiv unterstützt werden können. Fehlen solche Räume, ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nicht gewährleistet.

 

2. Informations- und Leitsysteme:

Einheitliche, visuell und taktil zugängliche Orientierungssysteme sind notwendig, damit sich Kinder mit Seh- oder Lernbeeinträchtigungen sowie Besucher*innen mit Unterstützungsbedarf selbstständig im Gebäude und auf dem Gelände orientieren können.

 

3. Pflege- und Sanitärbereiche:

Angemessen ausgestattete Pflegebäder sind Voraussetzung dafür, dass Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen grundlegende Hygienetätigkeiten selbstständig oder mit Unterstützung durchführen können. Fehlen notwendige Ausstattungen wird ihre Teilhabe am Schulalltag erheblich eingeschränkt.


 

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