ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2025/14590-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 02.10.2025 zum Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung berichtet, den Mietkostenzuschuss für die Kindertagespflege in angemieteten Räumlichkeiten ab dem Kindergartenjahr 2026/27 (01.08.2026) nicht mehr zu gewähren (VO/2025/14590).

 

Eine Anpassung der Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagespflege ab dem Kindergartenjahr 2025/26 ist seitens der Verwaltung in Vorbereitung. Sie soll die seit 2020 erfolgten Rechtsänderungen des KiTaG umsetzen. Dabei sind die von der HL gewährten, laufenden Geldleistungen (Anteil Sachaufwandspauschale nach § 44) zu rdigen und zu berücksichtigen, welche für die Ausgaben von Kindertagespflegepersonen r angemietete Räumlichkeiten zur Leistungserbringung gemäß KiTaG-S.H. bereits erbracht worden sind. Ferner hat eine jährliche Anpassung gemäß landesrechtlichen Vorgaben bzw. Erkenntnissen aus Evaluationen zu erfolgen.

 

Zum Bericht und Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung hat der Verein „Kindertagespflege in Lübeck e.V“., in dem sich ein Teil der betroffenen Kindertagespflegpersonen organisiert, Stellung genommen und diese Stellungnahme auf Nachfrage im JHA und der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Zudem erfolgten mündliche Stellungnahmen von Kindertagespflegpersonen im JHA sowie Nachfragen im JHA und im Hauptausschuss. Diese führten zu vertieften Prüfungen seitens der Verwaltung und werden im beigefügten Berichte dargelegt.

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Im beigefügten Bericht wird zu den vom Verein Kindertagespflege in Lübeck e.V. kritisch benannten Punkten Stellung genommen.

 

Die Einwände vom Verein zu den Berechnungen zum Einkommen werden berücksichtigend dargestellt. Insbesondere wurde die Aktenlage zu den tatsächlichen Mietkostenzahlungen vertieft ausgewertet, um Risiken auf die künftige Versorgungssituation, so weit als jetzt schon möglich, differenzierter einschätzen zu können.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die vom Land ermittelte Sachaufwandspauschale, als Bestandteil der von der HL zu gewährenden laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen, bei einer sehr weit überwiegenden Anzahl der Fälle die tatsächlichen Ausgaben für die Nutzung angemieteter Räumlichkeiten abdeckt. Die künftige Richtlinie soll daher keinen Mietkostenzuschuss mehr vorsehen.

 

Übergangsregelegungen zur Sicherstellung der Versorgungssituation und Betreuungskontinuität für unter dreijährige Kinder sowie zur Abmilderung besonderer Härten für Kindertagespflegpersonen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen verwaltungsseitig ohnehin zu prüfen und werden rechtzeitig kommuniziert.

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