ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen
 

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Die Hansestadt Lübeck erhebt für die Durchführung der Wochenmärkte Gebühren nach der

Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 zuletzt geändert mit der 2.Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck

vom 30.11.2023.

 

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 25.02.2022 (VO 2020/09427-02-01) wurde eine

hrliche Neukalkulation der Wochenmarktgebühren gefordert. Über die kalkulierten Gebühren und den umzusetzenden Kostendeckungsgrad soll jedes Jahr neu entschieden werden.

Die grundlegenden Informationen zur Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026 findet sich

in einer Gegenüberstellung zur Kalkulation der aktuellen Gebühren in der Anlage 4 dieser

Vorlage wieder.

 

 

Weiterhin wurde gefordert, dass über den Fortschritt der Digitalisierung berichtet wird (siehe

hierzu Anlage 5).

Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Erhebung dieser Gebühren und ihrer Kalkulation ist

das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Nach dem KAG sind

Gebühren regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Die

Gebührensätze in dieser Satzung sind für das Jahr 2025 überprüft und kostendeckend kalkuliert worden.

 

 

Die Hansestadt Lübeck wird durch das KAG i.V.m. der Gemeindeordnung verpflichtet kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Der bewusste Verzicht auf Gebühreneinnahmen ist

aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken und geht somit zu Lasten aller Bürger:innen.

Darüber hinaus führt der Verzicht auf Gebühreneinnahmen zu weiteren wirtschaftlichen Risiken für die Hansestadt Lübeck.

 

 

Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2025 wurde mit dem Änderungsantrag VO 2024/13608-01 ausgesetzt. Außerdem wurde der Bürgermeister beauftragt, mehrere Punkte im Rahmen der Gebührenkalkulation und der Organisation des Lübecker Wochenmarktes zu überprüfen und eine Steuerungsgruppe bestehend aus Vertreter:innen der Verwaltung, der Politik und der Händlerschaft einzurichten.

Mit der beigefügten Anlage 7 sind die Aufträge aus der Vorlage VO/2024/13608-01 abgearbeitet. Die Anlage 7 enthält die Ergebnisse aus der rechtlichen und organisatorischen Prüfung der einzelnen Punkte sowie die Ergebnisse aus der Steuerungsgruppe.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen ist nicht gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Kommunalabgabengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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