ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

 

 

Im Ergebnisplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von

5.712.900

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

5.712.900

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von

0

 

im Finanzplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

5.524.200

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

4.931.500 €

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

30.000

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit

50.100 €

 

 

 

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Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i. d. F. vom 02.06.1992 (GVOBl 1992 Nr 12 S 243-318) und Berichtigung vom 17.12.1992 (GVOBl 1992 Nr 22 S 534), das Stiftungsgesetz vom 30.05.2023 (GVOBl. 2023 Nr 9 S 279) und die Stiftungssatzung.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2026 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist eine rechtsfähige kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts. Aufgabe der Stiftung ist u. a., kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen der Hansestadt zu betreiben. Im Bereich 4.041.7, becker Museen, Produkt 251001 der Hansestadt Lübeck ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2026, Band I, verwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Ergebnis:      Zugestimmt

                                                                                                    

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen   Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:     Nein

Begründung: Nicht betroffen

  

Die Maßnahme ist:      neu

freiwillig

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

                                                                                                      

Finanzielle Auswirkungen:     Nein 

Ja (Anlage 2 und 3)

 

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Anlagen

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