ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/14546-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zur vorgeschlagenen Streichung des Mietkostenzuschusses bei der KTP aus dem Jugendhilfeausschuss am 11.09.2025

 

Auf der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen steht unter der lfd. Nr. 34, Bereich 4.041.33 „Einsparung beim Mietkostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen“, Auswirkungen in 2026 370.900 Euro, ab 2027 890.000 Euro.

Die Hansestadt Lübeck benennt als weitere Auswirkung, dass der Beruf der Kindertagespflegeperson durch eine Streichung unattraktiver wird.
 

  1. Wann wurde der Mietkostenzuschuss auf Antrag für Kindertagespflege in extern angemieteten Räumen erstmalig eingeführt und welche Gründe sprachen dafür?
  2. Ist bekannt, wie viele Kindertagespflegepersonen ihr Betreuungsangebot in angemieteten Räumen voraussichtlich einstellen werden, wenn der Zuschuss gestrichen wird?
  3. Wie plant die Hansestadt Lübeck, den möglichen Wegfall von Betreuungsplätzen in der KTP von heute auf morgen kostenneutral zu kompensieren?
     

Wir bitten um Beantwortung der Anfrage im Jugendhilfeausschuss im Oktober, mindestens zeitig vor der Haushaltssitzung im November.

 

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  1. Wann wurde der Mietkostenzuschuss auf Antrag für Kindertagespflege in extern angemieteten Räumen erstmalig eingeführt und welche Gründe sprachen dafür?

 

Der Mietkostenzuschuss wurde im Jahr 2009 eingeführt. Für weitergehende Informationen siehe Bericht zu VO/2025 /14590.


  1. Ist bekannt, wie viele Kindertagespflegepersonen ihr Betreuungsangebot in angemieteten Räumen voraussichtlich einstellen werden, wenn der Zuschuss gestrichen wird?
  2. Wie plant die Hansestadt Lübeck, den möglichen Wegfall von Betreuungsplätzen in der KTP von heute auf morgen kostenneutral zu kompensieren?

 

Sofern im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen die Streichung des Mietkostenzuschussesr Kindertagespflege beschlossen wird, wird die Verwaltung die betroffenen Kindertagespflegepersonen hierüber informieren und abfragen, ob eine Fortführung der Kindertagespflegestelle im Kindergarten 2026/2027 geplant ist. Im Falle einer Gefährdung der Versorgungslage durch Aufgabe einer größeren Anzahl von Tagespflegestellen wird dem Jugendhilfeausschuss unaufgefordert berichtet.

 

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