ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14597

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Mit den baulichen Veränderungen der Marktfläche am Brink im Zuge der Realisierung des Radschnellwegs hat sich in den letzten Wochen Kritik wegen der als nicht ausreichend wahrgenommenen Kommunikation der Verwaltung ergeben.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der einzelnen Punkte, da sich hierzu aus der bisherigen Kommunikation von und mit der Verwaltung Fragen ergeben haben:

 

  1. Auf welcher rechtlichen Basis konnte die bestehende Grünfläche am nördlichen Rand der Marktfläche Am Brink um ca. 80 cm über die gesamte Länge reduziert werden (und damit eine teilweise Entsiegelung bzw. Umnutzung) und einer anderen Nutzung zugeführt werden? Wurden für diese Flächenumwidmung / Nutzungsänderung und Versiegelung Änderungen im Rahmen des geltenden Bebauungsplans notwendig? Wenn ja, wann ist dies erfolgt und wie wurde das Verfahren politisch begleitet?

 

  1. Welche konkrete Fläche wird durch den Bau des Radschnellwegs und die damit verbundene Verschiebung/Reduzierung der Marktflächen am Brink tatsächlich verloren gehen? Eine grobe Richtung ist aus den Plänen für den Radschnellweg erkennbar, es fehlt aus den bisherigen Unterlagen jedoch die exakten Flächenzahlen. Ich bitte zur besseren Nachvollziehbarkeit dies in entsprechenden Pläne, Zeichnungen und Flächenbilanzierungen darzulegen.

 

  1. Welchen Grund gab es, den Flächentausch – die Erweiterung der Marktfläche nach Norden, welche für die Funktion des Radschnellwegs selbst keine Bedeutung hat – nicht im Rahmen eines separaten politischen Beteiligungsverfahrens transparent zu machen? Wurde hierzu ein eigenständiger Verwaltungsbeschluss getroffen? Welche Abwägungen lagen diesem Vorgehen zugrunde?

 

  1. Die Verwaltung verweist im Wesentlichen auf die Notwendigkeit zusätzlicher Flächen im nördlichen Bereich aufgrund von Rettungswegen und bestehenden Versorgungspunkten auf der Marktfläche. Da dazu bislang keine konkreten Pläne oder Belege vorliegen, bitte ich um entsprechende Übersichtspläne, in denen diese Anforderungen und deren Flächenbedarf eindeutig ersichtlich sind und andere Möglichkeiten, die Marktstände auf der Marktfläche zu verteilen, ausgeschlossen werden.

 

  1. Abschließend die Frage, welche Vor- und Nachteile (insbesondere steuerliche Implikationen, Instandsetzung und Vermarktung) sich aus einer Zuordnung sämtlicher Lübecker Marktflächen zum Bereich Stadtgrün & Verkehr ergäben – und damit der Bereich Märkte künftig als “Mieter” und nicht als „Eigentümer“ all diese Flächen Bewirtschaften würde.


 

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