ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2025/14479

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2024

 

 

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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

Im Haushaltsjahr 2024 wurde den in den Anlagen 1-8 einzeln dargestellten über- und außerplanmäßigen Bewilligungen zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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