ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2024/12950

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im §37 Abs.1 des KiTaG ist geregelt, dass die Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TvÖD), zuletzt vom 22.04.2023, im Personalkostenanteil berücksichtigt werden. Die Landesregierung hat mit Meldung vom 26.04.2023 verkündet, diese in vollem Umfang auf die Beschäftigten in KiTas und Kindertagespflege (KTP) zu übertragen. Dies bedeutet Mehrkosten für den Landeshaushalt von rund 31 Millionen Euro für das laufende Jahr. 2024 sind es 64 Millionen und 2025 dann 70 Millionen Euro. 

 

Zur Umsetzung und Übertragung auf die Beschäftigten in KiTas und KTP in Lübeck stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der vom Land übernommenen Tarifsteigerungen für die Hansestadt Lübeck in absoluten und relativen Zahlen?
  2. Wie verteilen sich diese Gelder auf die städtischen und freien Träger der KiTas?
  3. Wann haben die städtischen und freien Träger der KiTas die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten umgesetzt und was sind die Gründe für die ggf. zeitversetzten Überträge?
  4. Sollten die städtischen und freien Träger die Tarifsteigerungen nicht zeitgleich und in vollem Umfang auf die Beschäftigten übertragen haben, wo sind die zeitgleich vom Land zur Verfügung gestellten Mehrkosten bis dahin verblieben? Bitte die absolute Summe dieser Mittel nennen und im Haushalt der Hansestadt Lübeck aufzeigen.

 


 

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