ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - 5/14031-05-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Das Gesamtfinanzierungskonzept (VO/2025/14031-05) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Bürgerschaft bekennt sich zum sofortigen Planungsstart (LP 1 und 2) für die Einrichtungen in Moisling und Elswigstraße und zum Beschluss des Sozialausschusses „Fortschreibung der Konzeption 2023 der städtischen SIE; Eintritt in ein Planerauswahlverfahren“.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich eine Überarbeitung des Gesamtfinanzierungskonzeptes (VO/2025/14031-05) unter Berücksichtigung des Schreibens der Kommunalaufsicht vom 20.06.2025 und unter folgender Punkte durchzuführen:

 

-          Die zukünftigen Entgelte der Bewohner sind zu schätzen und separat auszuweisen (wie bereits am 29.02.2024 mit dem Änderungsantrag VO/2024/12936-01 von der Lübecker Bürgerschaft beschlossen).

 

-          Ergänzend zu dem in Anlage 3 aufgeführten und zu aktualisierenden Szenario ist ein Szenario zu rechnen, in dem folgende Punkte berücksichtigt werden:

a)      Die Annahmen über Erlöse und Kosten sind so anzupassen, dass die Defizite der Bestandsgebäude ohne Verwaltungsumlage konstant bleiben (Basis Nachtragswirtschaftsplan 2025).

b)      Erwartete Kosten für Leiharbeit sind zu berücksichtigen sowie separat auszuweisen.

c)      Aus der Erfahrung des Behnckenhofes sinkt die Auslastung von Heimen, die saniert und ersetzt werden sollen, früher als bisher angenommen. Die früheren Auslastungsrückgänge sind bei allen Häusern, die saniert und ersetzt werden sollen, entsprechend zu berücksichtigen. Zudem ist ein Konzept zu erstellen, wie die Auslastungsrückgänge verhindert werden können.

d)      Mehrjährig aufeinanderfolgende Baukosten sind in ihrer kumulativen Wirkung zu berücksichtigen, auch die Baukosten des Standortes Dornbreite sind konsistent bis zur Beauftragung der Bauleistungen hochzurechnen.

e)      Für die Ausstattung sind marktübliche Kosten anzusetzen.

 

  1. Alle getroffenen Annahmen, die die Verwaltung im Gesamtfinanzierungskonzept (VO/2025/14031-05) zugrunde gelegt hat, sind noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2026 ein Konzept vorzulegen, wie der Bedarf an Pflegeplätzen (80% des Bedarfs), die nicht von den städtischen Senioreneinrichtungen vorgehalten werden, durch Neuansiedlungen und Neubauten anderer Träger und auf anderen Wegen gesichert werden kann.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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