ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2025/14318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Verpflichtung zur Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes über die gemeinwirtschaft­lichen Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates in der Fassung vom 24.12.2017

 

 

 

 


 

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Die Hansestadt Lübeck ist gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV, der nicht schienengebunden ist. In ihrer Funktion als Aufgabenträger ist die Hansestadt Lübeck dafür verantwortlich die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung (gemeinwirtschaftliche Verpflichtung) vorzunehmen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße hat jeder Aufgabenträger einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.

 

Dieser Bericht muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.

 

Nachrichtlich werden auch weiterhin die Daten für die Priwallfähre aufgeführt. Grundlage für die Betrauung der Fährleistungen ist eine Vergabe als sog. Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Inhouse-Vergaben unterliegen nicht den Berichtspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.


 

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Anlagen

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