ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14188-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu der von der Verwaltung mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnten Herausgabe der Stellungnahmen der städtischen Kita-Beiräte und zum abweichenden Vorgehen im Vergleich zu 2022:

 

  1. Aus welchem Grund war es 2022 möglich, die Stellungnahmen der Kita-Beiräte öffentlich zugänglich zu machen, vgl. VO/2022/10755?
  2. Was hat sich seitdem an der Rechtsauffassung der Verwaltung oder der datenschutzrechtlichen Bewertung geändert?
  3. Wurde die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung mit dem Datenschutzbeauftragten der Hansestadt Lübeck und/oder der datenschutzbeauftragten Stelle des Landes Schleswig Holstein abgestimmt?
  4. Wurden die Kita-Beiräte (jeweils Eltern-, Träger- und Kita-Vertretung) um Zustimmung zur Weitergabe der Stellungnahmen angefragt?
  5. Warum hat die Verwaltung keine Schwärzung der Angaben in den Beiratsstellungnahmen vorgenommen, die nach ihrer Auffassung datenschutzrechtlich nicht veröffentlicht werden dürfen?
  6. Warum wurden die Stellungnahmen auch nicht im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt?
  7. Warum wurde keine zusammenfassende Übersicht der Beiratsrückmeldungen gemäß der Ausgestaltung des Antwortformulars (Antwortfelder im Formular jeweils für die Beiratsmitglieder der Eltern-, Träger- und Kita-Vertretung) ohne Nennung der Klarnamen erstellt, um dem Ausschuss die Positionen der verschiedenen Beiratsmitglieder bekannt zu geben?
  8. Nach welchen Kriterien und basierend auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Verwaltung die tabellarische Auswertung des von ihr zur Antwort vorgegebenen Antwortformulars als „Ablehnung“ bzw. „Zustimmung“ vorgenommen, wenn die drei Beiratsmitglieder unterschiedliche Positionen bezogen haben?

 


 

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Die Verwaltung muss erklären, warum sie von einem früheren Verfahren abweicht. Transparenz in der politischen Beratung und die Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Rückmeldungen sind zentrale Bestandteile demokratischer Entscheidungsprozesse. Eine Übersicht ohne personenbezogene Daten könnte diese Transparenz auch unter datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherstellen.

 


 

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