ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2025/14144-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorliegenden Satzungsentwurf gemäß folgender Ziele zu überarbeiten:
 

  1. Die Satzung soll sich auf die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen beschränken. Hierbei ist Bestandschutz von als Ferienwohnung genutztem Wohnraum sicherzustellen (wenn eine Umwidmung bis zum 22.05.2025 genehmigungsfähig gewesen wäre).

 

  1. Selbstgenutztes Immobilieneigentum am Erstwohnsitz ist von der Satzung auszunehmen. Auch Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern sollen nicht unter die zu erarbeitende Satzung fallen.

 

  1. Maximale Geldbußen für widerrechtlich umgenutzten Wohnraum werden auf maximal 30.000 € begrenzt.

 

  1. Maximale Geldbußen für nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereichte Auskünfte / Unterlagen werden auf maximal 1.000 € begrenzt.

 

5. Die Gültigkeit der Satzung wird auf 4 Jahre begrenzt

 

Des Weiteren darf für den anstehende Bürokratieaufwand kein zusätzliches Personal vorgesehen werden. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zur Haushaltsberatung für den Haushalt 2026 Vorschläge zu machen, wie zusätzlich neuer Wohnraum schnell geschaffen werden kann, z.B. durch Umwidmung von Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen in Wohnraum.

Laufende B-Planverfahren müssen beschleunigt, in der Diskussion befindlichen neuen Flächen für Wohnbebauung schneller in B-Planverfahren kommen. Bis zur Haushaltsberatung ist ein Bericht über den beschleunigten Zeitplan vorlegen.

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