ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Juni 2022 wurde von der Bürgerschaft eine Schulentwicklungsplanung für den Stadtteil Kücknitz beauftragt. Bisher liegt diese Planung nicht vor. Nach bisherigen Aussagen der Verwaltung werden personelle Gründe hierfür benannt. Laut letzter Information von Anfang 2025 ist eine entsprechende Stelle innerhalb der Verwaltung ausgeschrieben.

 

Die Sanierung / der Teilneubau des Förderzentrums körperlich-motorische Entwicklung Matthias-Leithoff-Schule ist bereits beschlossen (VO/2021/09891), wodurch das vorhandene Raumdefizit behoben und Barrierefreiheit hergestellt wird. Das Raumprogramm wurde gemeinsame mit der Schule nach pädagogischen Maßstäben erarbeitet und entspricht den Ansprüchen eines modernen Förderzentrums fürrperlich-motorische Entwicklung. Die Umsetzung der Baumaßnahme steht weiter aus.

Der bauliche Zustand der Matthias-Leithoff-Schule ist weiterhin stark sanierungsbedürftig. Der derzeitige Zustand z.B. des Aufzugs lässt eine uneingeschränkte bedarfsgerechte Beschulung nicht zu. Decken sind notdürftig abgestützt, das derzeitige Raumkonzept unzureichend und der allgemeine Verfall der Bausubstanz zunehmend deutlich sichtbar und besorgniserregend.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der seit nunmehr fast drei Jahren geforderten Schulentwicklungsplanung für den Stadtteil Kücknitz? War das Bewerbungsverfahren für die benötigte stelle inzwischen erfolgreich? Wie ist der weitere zeitlich geplante Ablauf? Wann liegt die Planung verbindlich vor?

 

  1. Ist die dringend notwendige Sanierung der Matthias-Leithoff-Schule unabhängig von der vorgenannten Schulentwicklungsplanung im Stadtteil als gesonderte oder vorgezogen Maßnahme möglich oder geplant? Wie ist hier der aktuelle Sachstand? Wie sehen die weiteren zeitlichen Planungen aus?

 

Eine erste mündliche Einschätzung / Stellungnahme in der Maisitzungre hilfreich.

Um eine schriftliche Beantwortung bis spätestens zur Julisitzung 2025 wird gebeten.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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