ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Sperrvermerk im Stellenplan auf der Planstelle 8461 wird aufgehoben.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 

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Mit Haushaltsbegleitbeschluss VO/2024/13494-01 wurde von der Bürgerschaft beschlossen die Planstelle 8461 Datenschutzkoordinator: in nicht zu besetzen. Die Stelle wurde daraufhin mit einem Sperrvermerk „Freigabe Bürgerschaft“ versehen.

 

Die Besetzung der Stelle in der Stabsstelle Datenschutz ist zwingend erforderlich. Die Stabsstelle Datenschutz betreut mit 2 fachkompetenten Vollzeitfachkräften ca. 300 Fachverfahren, 30 Bereiche, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der HL, ca. 5.500 Mitarbeitende, ca. 223.000 Lübecker Bürger: innen und Besuchende der HL sowie die vielen Digitalisierungsprojekte in der HL.

Die fachlichen Anforderungen an den Datenschutz steigen durch die Digitalisierung (OZG, KI usw.) stetig. Es werden viele neue Projekte angestoßen, die ebenfalls einer datenschutzrechtlichen Beurteilung unterzogen werden müssen. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der DSGVO und anderer Datenschutzrechtsnormen sowie vieler Spezialgesetze können nicht eingehalten und umgesetzt werden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) hatte im Hinblick auf die Bundesverwaltung ein Verhältnis von 1.000 Beschäftigten auf eine Vollzeitstelle einer DSB angemahnt. Nach vollständiger Geltung der DSGVO hat die BfDI den Schlüssel auf eine Stelle je 500 Beschäftigten herabgesetzt. (Quelle: Tätigkeitsbericht ULD 2019).

 

Die Aufgabenerledigung in der Stabsstelle Datenschutz ist ohne die Besetzung der Planstelle 8461 nicht gewährleistet. Der Betreuungsschlüssel pro Mitarbeiter liegt derzeit bei über 2.000 Mitarbeitenden.

 

Haushaltsmittel sind für die Besetzung der Stelle nicht im Haushalt 2025 geplant. Die Personalkosten sind aus dem Fachbereichsbudget aufzufangen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Der Personenkreis ist nicht direkt von der Maßnahme betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Haushaltsbegleitbeschluss

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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