ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/13707-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage von AM Andreas Müller (Fraktion Linke & GAL):

Abschiebung aus Schutzraum Frauenhaus vom 14.11.2024 im Ausschuss für Soziales. 
 

Anfrage:

  1. Ist der Verwaltung der Fall einer Frau (mit Kindern im Alter von 6 und 8 Jahren), die aus einem Hamburger Frauenhaus nach Österreich abgeschoben wurde, bekannt?

 

      2. Gibt es in Schleswig-Holstein gesetzliche Regelungen, die so eine Tat verhindern?
 

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Zu Frage 1:

Außer den aus der Presse bekannten allgemeinen Informationen sind hier keine detaillierten Informationen bekannt.

 

Zu Frage 2:

Das Thema „Aufenthaltsbeendigung“ ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Ausländer-, bzw. Zuwanderungsbehörden.

Gemäß der  §§ 50 ff. AufenthG (Aufenthaltsgesetz) sind Ausländer:innen zur Ausreise verpflichtet, wenn sie einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen.

 

Die Ausreisepflicht der betroffenen Person wird via Verwaltungsakt ihr gegenüber bestimmt.

Sobald dieser Verwaltungsakt vollziehbar ist und der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird, hat die Ausländerbehörde gem. § 58 AufenthG die Abschiebung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine Ist-Vorschrift, welcher der Ausländerbehörde keinerlei Ermessensspielraum gewährt.

 

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