ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Das von der Bürgerschaft beschlossene „Moratorium“ (Verzicht auf eine Erhöhung der Verpflegungsbeiträge beim städt. Kitaträger) und die Zahlung eines Verpflegungszuschusses in Höhe von 50 € pro Monat für Eltern von Kindern bei freien Kitaträgern und in der Kindertagespflege wird bis zum 31.07.2025 verlängert.


 

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Die Bürgerschaft hat mit Beschlüssen zu VO/2023/11893 und VO2/10755-06-01-04 das „Moratorium“ (Verzicht auf eine Erhöhung der Verpflegungsbeiträge beim städtischen Kitaträger) und die Zahlung eines monatlichen Verpflegungszuschusses von 50 € pro Monatr Eltern mit Kindern bei freien Kitaträgern und in Kindertagespflege beschlossen.
 

Darüber hinaus wurde folgender Auftrag beschlossen:

 

Zur Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung leitet die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess ein. Ziel dieses Prozesses ist es, eine glichkeit einer Vereinheitlichung der Kostenbeteiligung von Eltern für die Verpflegungr alle Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck zu erarbeiten.

 

Der Entwicklungsprozess, wird aufgrund der komplexen Zusammenhänge aber erkennbar nicht bis zur letzten Bürgerschaftssitzung 2024 beschlussreif abgeschlossen werden können. Um zumindest den Status quo für die betroffenen Eltern zu halten, soll das „Moratorium“ und die Zahlung des Verpflegungszuschusses bis zum Ende des Kita-Jahres 2024/2025 verlängert werden.

 

Entsprechende Mittel wurden bei der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 - Frauenbüro

Zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine direkte Auswirkung auf Kinder / Jugendliche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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