Bericht öffentlich - VO/2023/12076
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 - 1.+2. Halbjahr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 12, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Sep 28, 2023
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Nov 30, 2023
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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden gesamtstädtisch
im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 917.579,59 EUR,
im investiven Teil (Finanzplan)
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 5.122.919,77 EUR,
in den Haushalten der Stiftungen
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 443.100,00 EUR
zugestimmt.
Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR erfolgt eine detaillierte Berichterstattung. Unterhalb der Wertgrenze wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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559,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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293,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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193,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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230,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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304 kB
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6
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(wie Dokument)
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307,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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347 kB
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