ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den Wirtschaftsplan 2024 der Entsorgungsbetriebe Lübeck werden festgesetzt:

 

1.1 in der Erfolgsübersicht die Erträge   124.233.247,00

    die Aufwendungen  115.487.875,00                                             das Jahresergebnis                                8.745.372,00

 

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen  65.195.000,00

    die Ausgaben   65.195.000,00

 

1.3 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen   32.772.526,00

 

1.4 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 66.139.000,00

 

1.5 der Höchstbetrag der Kassenkredite   15.000.000,00

 

2. Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2024 festgestellt.

    Sie ist dieser Vorlage in zusammengefasster Form beigefügt.

 

3. Der Wirtschaftsplan und seine Bestandteile werden zur Kenntnis genommen.

 

-          Vorbericht

-          Erfolgsplan

-          Erfolgsübersicht

-          Vermögensplan

-          Finanzplan

-          Investitionsplan


 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 

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Der Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2024 (Anlage 1) enthält eine ausführliche Begründung.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.030 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO, EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Die EBL weisen im Rahmen ihrer Tätigkeiten bereits heute insgesamt eine positive Klimabilanz aus. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt, dass bei Prozessen und Investitionen grundsätzlich klimaschonende Alternativen betrachtet und bevorzugt eingesetzt werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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