ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/12089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Der Bürgermeister wird beauftragt die aktualisierte Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 


 

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Die regelmäßige und bedarfsorientierte Reinigung von Straßeneinläufen und deren Anschlussleitungen sowie von Straßenentwässerungsleitungen ist unerlässlich für ein funktionierendes Straßenentwässerungssystem. Verstopfte Straßeneinläufe und Leitungen können zu Wasseransammlung auf den Verkehrsflächen und damit zu Beeinträchtigungen und ggf. Gefahren führen. Wie öffentliche Kanäle müssen auch Anschlussleitungen von Straßeneinläufen sowie die Straßenentwässerungsleitungen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auf ihren baulichen Zustand hin inspiziert werden. Dies geschieht vorrangig mit Hilfe von Kamera-Untersuchungen. In den überwiegenden Fällen, in denen die Straßeneinläufe an öffentliche Kanäle angeschlossen sind, ergeben sich erhebliche positive Synergien, wenn Anschlussleitungen im Rahmen der Kanal-Inspektionen ebenfalls inspiziert werden.

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck verfügen aufgrund ihrer eigenen Aufgabenwahrnehmung sowohl bei der Reinigung, als auch der TV-Inspektion über die erforderliche technische Ausstattung und Erfahrung.

 

Die bestehende Verwaltungsvereinbarung über die Reinigung und Inspektion von Straßeneinläufen und Straßenentwässerungsleitungen zwischen dem Bereich Stadtgrün und Verkehr und den Entsorgungsbetrieben Lübeck ist aus dem Jahr 2006.

Diese Vereinbarung ist sowohl aufgrund seiner Einheitspreise als auch im Hinblick auf neue Anforderungen in Bezug auf die Vordersätze im Leistungsverzeichnis veraltet und bedarf einer Aktualisierung.

 

Die von den Entsorgungsbetrieben angepassten Preise sind auskömmlich und wurden durch aktuelle Ausschreibungen vom Bereich Stadtgrün und Verkehr in Ihrer Angemessenheit bestätigt.

 

 

Zeitlicher Rahmen:

Die aktualisierte Verwaltungsvereinbarung über die Reinigung und Inspektion von Straßeneinläufen und Straßenentwässerungsleitungen soll am 01.06.2023 in Kraft treten.

Die Verwaltungsvereinbarung kann erstmals von beiden Seiten zum 31.12.2024 gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich diese jeweils um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird.

 

 

Kosten / Finanzierung:

Die Gesamtkosten mit aktualisierten Einheitspreisen und Vordersätzen betragen für den Bereich Stadtgrün und Verkehr hrlich 488.270,80 € und stehen auf dem Konto 542001 5455000 Gemeindestraßen zur Verfügung.

 

Abgerechnet wird nach tatsächlichem Leistungsstand.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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