Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/11965
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg - Satzungsbeschluss 134. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Neue Teutendorfer Siedlung - abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 20, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Mar 21, 2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 28, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 30, 2023
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.
5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | |
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| freiwillig | |
| X | vorgeschrieben durch: | |
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| BauGB | |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |
| X | Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung (Anlage 7) | |
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Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Anlage 7, Kap. 6 Umweltbericht). |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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14,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
276 kB
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7
|
(wie Dokument)
|
6,8 MB
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