ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2023/11828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Die Lübecker Wohngeldstelle der Hansestadt Lübeck wird angewiesen, die Wohngeldanträge vorübergehend nur überschlägig zu prüfen und umgehend mit der Ausstellung vorläufiger Wohngeldbescheide zu beginnen.


 

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Aktuell kommt die Wohngeldstelle aufgrund von akutem Personalmangel mit der hohen Zahl von Anträgen, die durch die die deutliche Ausweitung des Berechtigtenkreises entstanden ist, nicht fristgerecht hinterher.
Viele Wohngeldberechtigte Lübecker:innen kommen durch die drohende monatelange Wartezeit in akute Bedrängnis.

Es muss sichergestellt werden, das die Hansestadt ihrer Verpflichtung Nachkommt und alle Leistungsberechtigten zeitnah finanzielle Hilfen bekommen.
Die Bescheide sollen vorläufig und unter Vorbehalt positiv beschieden werden.
An die Gewährung von Wohngeld, sind weitere Hilfen anhängig, wie Ermäßigung bei der Kinderbetreuung oder Berechtigung des Lübeck Pass. Daher hat eine zügige Bearbeitung weitreichende Folgen für die Antragstellenden.
Als Kommunalpolitik können und sollten wir durch die Anordnung zur Ausstellung vorläufiger Bescheide die Bürger:innen und deren Kinder unserer Stadt zügig unterstützen.
 

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