ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

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Die Hansestadt Lübeck erhebt für die Durchführung der Wochenmärkte Gebühren nach der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022.

Mit dem Beschluss der rgerschaft vom 25.02.2022 (VO 2020/09427-02-01) wurde eine jährliche Neukalkulation der Wochenmarktgebühren gefordert. Über die kalkulierten Gebühren und den umzusetzenden Kostendeckungsgrad soll jedes Jahr neu entschieden werden.

Die grundlegenden Informationen zur Kalkulation der Gebührenr das Jahr 2023 findet sich in einer Gegenüberstellung zur Kalkulation der aktuellen Gebühren in der Anlage 4 dieser Vorlage wieder. Die kalkulierten Gebühren sind für das Jahr 2022 ermäßigt umgesetzt worden und entsprechen nicht Kalkulation.

Weiterhin wurde gefordert, dass über den Fortschritt der Digitalisierung berichtet wird.

r fünf Marktflächen wurden Angebote eingeholt, um die Stromversorgung zu digitalisieren und eine flexiblere Stromentnahme zu ermöglichen. Die Beauftragung soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

Außerdem wird die Programmierung einer App vorangetrieben. Die Realisierung soll im Rahmen des Smart City Projekts im Zusammenarbeit mit DOS erfolgen.

 

Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Erhebung dieser Gebühren und ihre Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Nach dem KAG sind Gebühren regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze in dieser Satzung sind für das Jahr 2023 überprüft und kostendeckend kalkuliert worden.

Die Hansestadt Lübeck wird durch das KAG i.V.m. der Gemeindeordnung verpflichtet kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Der bewusste Verzicht auf Gebühreneinnahmen ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken und geht somit zu Lasten aller Bürger:innen. Darüber hinaus führt der Verzicht auf Gebühreneinnahmen zu weiteren wirtschaftlichen

Risiken für die Hansestadt Lübeck.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen ist nicht gegeben

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Das Kommunalabgabengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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