ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2023 befristeten Erbbaurecht für Herrn Wolfgang Stamer belastete Grundstück in Lübeck, rtnergasse 90 ist vorzeitig um 30 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 4 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2020) von 220.890,00 EUR (= 8.835,60 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist in der Anlage 2 dargestellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von dem Erbbauberechtigten zu tragen.

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Mit Schreiben vom 20.09.2022 wurde der Erbbauberechtigten gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 28.04.2016 und 18.05.2017 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.

Der Erbbauberechtigte teilte mit Schreiben vom 10.10.2022 mit, dass er das Erbbaurecht um 30 Jahre und unter Anwendung der vorgenannten Bürgerschaftsbeschlüsse verlängern möchte.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Der Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 5), dass er eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen.

 

 

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Anlagen

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