ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der bei dem Produktsachkonto 541001 632 7852000 Gemeindestraßen / Jürgen-Wullenwever-Straße / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2022 wird aufgehoben. Die im Haushalt vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.200.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
 

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Ausgangssituation:

Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2022 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß §12 Abs.2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Da die EW-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die eingestellten Mittel im Haushalt 2022 in Höhe von 1.200.000 Euro für die Baumaßnahme Jürgen-Wullenwever-Straße (Produktsachkonto 541001 632.7852000) freigegeben werden.

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

r die Maßnahme liegt bereits eine Projektfreigabe der Gremien vor. Mit Beschluss der Vorlage VO/2022/10902 hat der Hauptausschuss die Maßnahme am 29.03.2022 zur Umsetzung freigegeben. Für eine Beschreibung der Maßnahme wird daher auf diese Vorlage verwiesen.

Zeitplan:

Ab Oktober 2022 kann mit dem Auswechseln der Trinkwasserleitung begonnen werden. Der Straßenausbau soll in der Zeit von Anfang April 2023 bis etwa Ende Oktober 2023 stattfinden. Die Erneuerung der Gehwege im Rahmen des Breitbandausbaus ist derzeit 2024 nach der Straßenbaumaßnahme vorgesehen.

Dringlichkeit:

r die weitere Umsetzung des Projektes ist er erforderlich, dass die Bürgerschaftssitzung am 29.09.2022 erreicht wird, da es im Oktober 2022 keine rgerschaftssitzung gibt und die Mittel zur weiteren Umsetzung der Maßnahme benötigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Aufhebung des Sperrvermerkes nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

GemHVODoppik

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Verringerung der Emissionen durch Verbesserung der Radverkehrsführung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils und baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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