ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Geldspende der Possehl Stiftung in Höhe von 15.000,00 Euro für die Freilegung und Restauration der Wandgestaltung in der alten Turnhalle am Johanneum“ wird angenommen.


 

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Es handelt sich um eine Geldspende in he von 15.000,00 Euro für die Freilegung und Restauration der Wandgestaltung in der alten Turnhalle im Johanneum.

 

Die Freilegung und Restauration der Wandflächen in der alten Turnhalle sind Inhalt der durch die Gremien frei gegebenen EW Bau aus 2020 (VO/2020/08988) und war somit umzusetzen. Weiterhin ist die Maßnahme Teil des denkmalpflegerischen Sanierungskonzeptes der Hansestadt Lübeck.

 

Bei dieser Spende entstehen keine Folgeaufwendungen. Es ist mit einer Fertigstellung des Projektes in 2022 zu rechnen.

 

Bei der Spende der der Possehl Stiftung handelt es sich um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 15.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 2.370.196,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach dem 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsrecht für die Annahme dieser Einzelspende über 15.000,00 Euro zuständig.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

keine direkten Auswirkungen auf die Belange von Kindern und Jugendlichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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