ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11036

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00  Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld sowie zu der nachfolgenden erneuten Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 07.32.00  Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4. Der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die künftigen Eigentümer:innen der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck   zur Beschlussfassung   vorzulegen, sobald   die katastermäßige   Aufteilung (Adressbildung) feststeht.


 

Reduzieren

 

Siehe Anlage 5
 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (Kap. 7.5.2).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren