ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2056 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Hanno Brüggen und Frau Britta Brüggen belastete Grundstück in Lübeck, Schmaler Lehmberg 55 zur Größe von 886 ist an die Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 203.983,78 EUR zu verkaufen.

 

2. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käufern zu tragen.
 

 

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Das Grundstück Schmaler Lehmberg 55 befindet sich in keinem rechtkräftigen B-Plan-Gebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach den Maßgaben des § 34 BauGB.

 

Den Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 25.11.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigten haben am 25.11.2021 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchten.

 

Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 Preisbildung) gemäß Anlage 2

 

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 196,36.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Erbbauberechtigten haben schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen.

 

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Anlagen

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