ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/10382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Eine Initiative sammelt zurzeit Unterschriften mit dem Ziel der Durchführung eines Bürgerbegehrens zur besseren Förderung des Radverkehrs. Auf der offiziellen Unterschriftenliste ist zur gemäß § 16 g Abs. 3 Gemeindeordnung erforderlichen Kostenschätzung angegeben:

 

"Die Hansestadt Lübeck hat mit Schreiben vom 22.06.2021 die jährlichen Gesamtkosten der geforderten Maßnahmen und der damit verbundenen Umsetzung auf ca. 42.592.480 € geschätzt (Personalkosten ca. 3.185.400 €; Gemeinkosten nach KGSt ca. 637.080 €; Kosten für Gutachten, EDV, naturschutzrechtliche Ausgleiche ca. 1.600.000 €; Baukosten ca. 37.170.000 €)."

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1.) Die Stadt gibt die erwarteten Personalkosten mit ca. 3.185.400 € jährlich an.
 

a)      Wie viele Vollzeitstellen sind für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen erforderlich?

b)      Welche Gehaltsstufe erwartet die Verwaltung für diese Stellen jeweils?

c)      In welchen Bereichen müsste das Personal eingesetzt werden?

d)      In welchem Umfang besteht die Möglichkeit, vorhandenes Personal für die Umsetzung eines ggf. erfolgreichen Bürgerentscheids einzusetzen?

 

2.) 

a)      Wie hoch sind jeweils und im Einzelnen die erwarteten Ausgaben für “EDV, naturschutzrechtliche Ausgleiche und Gutachten” und was sind die Gründe? 

b)      Aufgrund welcher Maßnahmen rechnet die Stadt mit dem Erfordernis naturschutzrechtlicher Ausgleiche? 

 

 

3.) Die Stadt gibt bei Baukosten ca. 37.170.000 € an.
 

a)      Die "krumme Summe" indiziert eine Errechnung aus mehreren Einzelpositionen: Wie gliedert sich die Summe auf (bitte je Maßnahme und für Planung und Umsetzung getrennt angeben)?

b)      In welchem Umfang kommen die dort angesetzten Baukosten auch dem Straßen- und Fußgängerverkehr zugute (sog. "gemeinsame Maßnahmen")?

c)      Die Stadt unternimmt schon heute regelmäßig Investitionen in den Radverkehr. In welcher Höhe wären Baukosten, die in die Kostenschätzung eingeflossen sind, ohnehin für die kommenden Jahre Bestandteil der Investitionsplanung oder der geplanten konsumtiven Ausgaben?

d)      Bekannterweise existieren für den Bau von Radwegen Förderprogramme, die sogar unlängst ausgeweitet wurden. Wie hoch schätzt der Bürgermeister den Anteil der Baukosten, die durch Fördermittel finanziert werden könnten? Welche Förderprogramme kommen aus Sicht des Bürgermeister in Betracht (bitte konkret benennen)?

 

Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten. Ich bitte um Beifügung etwaiger in der Akte befindlicher Kostenzusammenstellungen, die die Kostenschätzung tragen sollen.


 

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Erfolgt mündlich.
 

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