ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.

 

2. Die als Anlage 4 beigefügte Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.

 


 

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Der Gutachterausschuss ist von der Gemeinde zum Zweck der Wertermittlung von

Grundstücken nach §§ 192 ff. BauGB pflichtig einzurichten. Der Gutachterausschuss handelt

selbständig und unabhängig von der Gemeinde. Die Hansestadt Lübeck hat diese Aufgabe

an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen.

Die zurzeit gültige Satzung und die dazugehörige Gebührentabelle stammen aus dem Jahr

2001 und wurden zwischenzeitlich aktualisiert. Die aktuelle Satzung ist Anfang des Jahres abgelaufen und muss nachträglich verlängert werden.

Aus diesem Grund ist zunächst eine rückwirkende Verlängerung der aktuellen Satzung und im gleichen Schritt die neue Satzung zu beschließen. Dieses Vorgehen ist notwendig um Rechtssicherheit bei der Gebührenerhebung zu erreichen.

Seit 2005 gibt es eine Mustergebührensatzung für Gutachterausschüsse in Schleswig-Holstein. Diese Mustergebührensatzung wurde bei der Untersuchung der einzelnen

Tarifstellen durch den Gutachterausschuss angewendet. Dabei hat sich herausgestellt, dass

teilweise Unterdeckungen vorhanden sind.

Aus den genannten Gründen soll eine neue Satzung mit dazugehöriger Gebührentabelle beschlossen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Durch den Beschluss sind keine negativen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§§ 192 ff. BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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