ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

1. Für den im Stadtteil Moisling östlich des Oberbüssauer Weges und südlich der Bahnlinie Hamburg – Lübeck gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt - aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 21.08.00 Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (141. Änderung).

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der notwendigen Erschließungsanlagen wie beispielsweise der Erschließungsstraße, Bushaltestellen und einer kleinen P&R-Anlage auf der Südseite geschaffen werden.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 


 

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siehe Anlage 2.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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