ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die rgerschaft beschließt die gemäß Anlage vorgestellte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Lübeck 2021 2026.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

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Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 4 Abs. 1 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) haben die Kreise und kreisfreien Städte für ihr jeweiliges Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und alle fünf Jahre fortzuschreiben. Dieser Anforderung kommen wir mit dieser Vorlage nach.

Nach § 3 LAbfWG ist die Hansestadt Lübeck der öffentlich-rechtliche Entsorger (örE) für das Stadtgebiet und damit Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Durch die Betriebssatzung ist diese Aufgabe auf die EBL übertragen worden. Oberste Abfallbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung. Damit die damit verbundene Fachaufsicht wirksam ausgeübt werden kann, müssen die örE in ihren Abfallwirtschaftskonzepten darlegen, wie die Abfallentsorgung konkret erfolgen soll, wie die Entsorgungssicherheit gewährleistet wird und wie sichergestellt wird, dass die Rahmenbedingungen für die Abfallentsorgung, die das Land durch die Abfallwirtschaftspläne vorgegeben hat, eingehalten werden. Der Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle ist als Anlage 2 beigefügt. Die vom Gesetz geforderte Abstimmung mit den benachbarten Kreisen Ostholstein, Herzogtum Lauenburg und Stormarn ist erfolgt. Das Abfallwirtschaftskonzept ist nach Beschlussfassung dem zuständigen Ministerium zuzuleiten.

Die EBL sind im Bereich der Abfallwirtschaft neben der Funktion als örE auch im Wettbewerb mit anderen Entsorgern gewerblich tätig. Das Abfallwirtschaftskonzept ist öffentlich zugänglich und deshalb nicht geeignet, strategische Überlegungen zum gewerblichen Geschäft der EBL offenzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Controlling FB3

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 4 LAbfWG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Stadtreinigung erzeugt über die Behandlung von Rest- und Bioabfällen und die Pflege der Deponie nennenswerte Mengen von grünem Strom und grüner Wärme aus erneuerbaren Energiequellen (Biogas, Deponiegas). Darüber hinaus ist die getrennte Erfassung von Abfällen ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz in der Hansestadt Lübeck. Es werden Klimagutschriften erwirtschaftet. Einzelheiten sind der Klimabilanz der EBL zu entnehmen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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