ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/09881-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Der Bürgermeister wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

- Gibt es schriftliche Vorgaben bzw. Regelungen über die Verwertung von Restimpfdosen beim Lübecker Impfzentrum?

 

- Wenn nein, warum nicht?

 

- Wenn ja, wie sehen die Vorgaben bzw. Regelungen im Detail aus? Seit wann gelten diese?

 

- Wenn ja, wer hat die Vorgaben bzw. Regelungen formuliert und verbindlich festgelegt? Hat es hierbei eine Beteiligung des zuständigen Senators und/oder  des Lübecker Senats gegeben?

 

- Welcher Person oder welchem Gremium war die Entscheidungskompetenz über die Auswahl der Personen  übertragen worden, an die Restimpfdosen verimpft werden sollten? 

 

- Beziehen sich die entsprechenden Vorgaben und Regelungen auf sämtliche der in den §§ 2 bis 4 der Coronavirus Impfverordnung (CoronaImpfV) aufgeführten Gruppen von Personenberechtigten oder sollten nur bestimmte einzelne Gruppen mit Restimpfstoffdosen versorgt werden?

 

Sollte zum Beispiel nur die Gruppe der Schwerkranken und wenn ja, aus dieser Gruppe nur Personen mit einem  bestimmten Krankheitsbild vorrangig mit Restimpfstoffen geimpft werden?

 

- Gibt es Dokumentationspflichten, die festhalten, an welche Gruppen von Personenberechtigten nach den  §§ 2 bis 4 der CoronaImpfV die Restimpfstoffdosen verimpft worden sind? Wenn nein, warum nicht?

 

- Wenn bislang ausschließlich nur an einzelne Gruppen von Personenberechtigten nach den  §§ 2 und 3 der CoronaImpfV Restimpfdosen verimpft worden sind, welche Gruppen sind das und wie wird begründet, dass diese Gruppen gegenüber anderen Gruppen von Berechtigten vorrangig berücksichtigt werden?

 

- Ist das Rechtsamt an dem bisher praktiziertem Verfahren zur Verimpfung von Restimpfstoffen beteiligt worden, um sicherzustellen, dass bei der Entscheidung über die Vergabe von Restimpfstoffen die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes beachtet wird?

 

Wenn nein, warum nicht? Immerhin ist die Entscheidung über die Vergabe von Restimpfstoffen nach der CoronaImpfV eine Entscheidung, die vorrangig an rechtlichen Maßstäben zu messen ist.

 

- Wird eine Statistik darüber geführt, wie viele Restimpfdosen von welchem Impfstoff bislang an welche Gruppen von Personenberechtigten nach den §§ 2 und 3 der CoronaImpfV verimpft worden sind?

 

- Wenn ja, wie viele Impfstoffdosen von welchem Impfstoff sind bislang an welche einzelne Gruppen von Personenberechtigten nach den  §§ 2 und 3 der CoronaImpfV an einem Tag, durchschnittlich in einer Woche und durchschnittlich in einem Monat (bitte jeden einzelnen Monat angeben) angefallen? Wenn nein, gibt es entsprechende Schätzungen?

 

- Hat es Überlegungen gegeben, ein Vergabesystem zu schaffen, in dem „Vordrängler“ keine Chance haben und somit  der Grundsatz der Chancengleichheit gewahrt wird? War in diesem Zusammenhang die in Duisburg verwandte Software „Impfbrücke“, die über einen Zufallsgenerator impfberechtige Personen „auswählt“, bekannt? Gibt es die Absicht, diese Software auch für Lübeck anzuschaffen?

 

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung.
 

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