Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10062
Grunddaten
- Betreff:
-
Jagdbeirat - Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin der Jagdgenossenschaften
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.320 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Vorberatung
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Jun 8, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 17, 2021
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Durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck sind auch die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahrzunehmen.
Bei der Jagdbehörde ist gem. § 35 des Jagdgesetzes des Landes Schleswig-Holstein ein Jagdbeirat zu bilden. Dieses Gremium berät und unterstützt die Jagdbehörde in Fragen der Jagdverwaltung und bei der Festsetzung der für einige Wildarten vorgeschriebenen Abschusspläne. Der Jagdbeirat setzt sich aus dem Kreisjägermeister und sieben weiteren Personen zusammen, die verschiedene Interessen (Jagd, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz) vertreten. Die Mitglieder des Jagdbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren aus.
Während die Vertreter und Vertreterinnen der Jägerschaft und der Land- und Forstwirtschaft jeweils von den sie vertretenden Organisationen benannt werden, ist die Vertreterin oder den Vertreter der Jagdgenossenschaften vorgeschrieben, dass diese Person von der Vertretungskörperschaft des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu benennen ist.
Die Amtszeit des derzeit benannten Vertreters der Jagdgenossenschaften, Herrn Andreas Schlichting, endet in diesem Jahr. Herr Schlichting gehört dem Jagdbeirat als Vertreter der Jagdgenossenschaften seit 2016 an. Er hat sich gegenüber der unteren Jagdbehörde bereit erklärt, auch weiterhin als Vertreter der Jagdgenossenschaften im Jagdbeirat mitzuwirken. Weitere Interessent:innen sind für das genannte Ehrenamt nicht bekannt.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Andreas Schlichting, Vorwiesenweg 8, Lübeck, für weitere fünf Jahre als Vertreter der Jagdgenossenschaften zu benennen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 35 Abs. 2 Nr. 4 Landesjagdgesetz | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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