ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

  1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplanentwurf 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg und zur zugehörigen 134. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg und der 134. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 3, 4 und 7) gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 8) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

 

  1. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg und der Entwurf der 134. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 

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Siehe Anlage 7
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Keine Bedenken

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine Bedenken

2.500 Soziale Sicherung

Keine Bedenken

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 1)

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 1)

3.700 Entsorgungsbetriebe

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 1)

4.041 Fachbereichsdienste

Keine Bedenken

4.401 Schule und Sport

Keine Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 1)

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 1)

5.691 Lübeck Port Authority

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Kap. 9 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt (siehe Umweltbericht, Kap. 6 der Begründung).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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