ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2021/10065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Seite acht des PCGK wird unter ‚B.2.3.2 Zusammensetzung und Anforderungen im ersten Absatz der Satz „Die Bestellung von Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck sowie der Gesellschaften der Hansestadt Lübeck zu Aufsichtsratsmitgliedern wird ausgeschlossen.“ als dritter Satz eingefügt.

 

Der geänderte Absatz lautet dann wie folgt:

 

B.2.3.2 Zusammensetzung und Anforderungen

Soweit die Hansestadt Lübeck das Recht hat, Aufsichtsratsmitglieder zu stellen, entscheidet die Bürgerschaft über die Entsendung bzw. den Vorschlag zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung. Bei den Vorschlägen zur Bestimmung soll darauf geachtet werden, dass die Aufsichtsratsmitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen.

Die Bestellung von Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck sowie der Gesellschaften der Hansestadt Lübeck zu Aufsichtsratsmitgliedern wird ausgeschlossen.

 


 

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Die hier vorgeschlagene Ergänzung regelt eindeutig, dass Mitarbeitende der Hansestadt Lübeck sowie der Gesellschaften der Hansestadt Lübeck nicht als Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Gesellschaften berufen werden können. Eine Lücke im Regelungsbedarf wird somit eindeutig geschlossen.

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