ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/09683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Sind an Lübecker Schulen während des Distanzunterrichts Störungen von Video-/Telefonkonferenzen durch Beitreten unbefugter Dritter aufgefallen? Wenn ja, wird um kurze Darstellung der Sachverhalte gebeten.

 

2. Sollten derartige Fälle aufgetreten sein, wurden dabei strafbare Handlungen verwirklicht?

 

3. Sind Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie die Sorgeberechtigten ausreichend darüber informiert worden, wie der unbefugte Zugriff auf Daten einer Video-/Telefonferenz und ein Zutritt durch unbefugte Dritte (durch technische Einstellungen wie beispielsweise Einrichtung eines passwortgesicherten Zugangs)ausgeschlossen werden kann? Wenn ja, in welcher Form und durch welche Stelle?

 

4. Sind SuS sowie die Sorgeberechtigten über gliche rechtliche Folgen bei einem widerrechtlichen Zugriff auf Daten einer Video-/Telefonkonferenz und Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte informiert worden? Wenn ja, in welcher Form?

 

5  Sind die Schulleitungen und Lehrkräfte hinreichend informiert worden, welche Plattformen genutzt werden können, um einen größtmöglichen Schutz vor (kriminellen) Zugriffen Dritter zu bieten, und welche Plattformen datenschutzrechtlichen Regelungen genügen?

 

6. Ist sichergestellt, dass Plattformen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, tatsächlich auch nicht im Online-Unterricht genutzt werden?

 

Die Anfrage wird mit der dringlichen Anregung verbunden,  einen Vertreter des Schulträgers und des Landesschulministeriums hinzuziehen. 

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Heute wurde durch die Schulleitung einer weiterführenden Schule im Kreis Ostholstein mitgeteilt, dass kürzlich Strafanzeige aufgrund möglicher Straftaten im Zusammenhang mit Schulvideokonferenzen gestellt wurde.

 

In den letzten Tagen soll es Dritten wiederholt gelungen sein, sich unbefugt Zutritt zu Videokonferenzen zu verschaffen.

Dabei sollen zeitgleich bis zu 50 unbekannte Personen Konferenzen beigetreten sein.

 

Der Umstand, dass sich die Personen unbefugt Zutritt zu einem geschützten Unterrichtsraum, Zugriff auf die Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verschafften und dabei pornographisches und rechtes Film- und Liedmaterial abspielten, führte zu Strafanzeigen durch die Schulleitung.

 

In anderen Fällen sind Dritte unbefugt beigetreten, um offensichtlich den Ablauf zu stören.

 

Es ist bekannt, dass die Zugangsdaten zu Videonkonferenzen vorab über soziale Medien (Messengerdienste) veröffentlicht worden sind.

 

Heute um 13:04 Uhr wurde in der Presse von einem Vorfall berichtet, bei dem ein 8- jähriges Mädchen an einer Mainburger Schule während des Online-Unterrichts sexuell belästigt wurde. Der Täter hatte sich Zugriff zur Open-Source-Plattform der Schule verschafft. Die Lehrkraft war aus dem Chat entfernt worden und konnte nicht mehr eingreifen. Der Artikel führt weitere strafrechtlich relevante Fälle auf. (https://www.br.de/nachrichten/bayern/achtjaehrige-schuelerin-im-online-unterricht-sexuell-belaestigt,SMj4ta2). 


 

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