ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.

Die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen.
 

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Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufgefordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 wurden zuletzt durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27.02.2020 geändert.

Die Verwaltungsgebührensatzung verliert 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG S-H). Aus diesem Grund ist eine erneute Beschlussfassung über den in Anlage 1 beigefügten Satzungstext erforderlich.

Die Entgeltordnung für besondere Leistungen verliert, anders als die Verwaltungsgebührensatzung nicht 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Um die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen auf einem einheitlichen aktuellen Stand zu haben, empfiehlt der Bereich Recht auch die Neufassung der Entgeltordnung (Anlage 2) beschließen zu lassen.

In der Synopse (Anlage 3) ist die alte und neue Fassung der Verwaltungsgebührensatzung und in der Synopse (Anlage 4) die alte und neue Fassung der Entgeltordnung für besondere Leistungen dargestellt. Alle Änderungen werden dort erläutert.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Alle Bereiche der Hansestadt Lübeck

Änderungen, Anregungen und Hinweise sind in die Vorlage eingearbeitet

Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Größenordnungen sind im  Einzelnen nicht festlegbar)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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