ALLRIS - Vorlage

Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2020/09274-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Verwaltungsvorlage Anlage II wird im Satzungstext die räumliche Erweiterung auf die Liegewiese (Grünstrand) zwischen der Strandpromenade und der Kaiserallee gestrichen.

 

 

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Die Erhebung einer Strandbenutzungsgebühr für das Betreten zum Zwecke des Verweilens einer öffentlichen Rasenfläche der Hansestadt Lübeck wäre systemwidrig.

Im Gegensatz zur Strandbenutzungsgebühr für das Nutzen des Kurstrandes werden im Bereich der Liegewiese keine besonderen Leistungen des Kurbetriebes erbracht, die über die üblichen Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen für andere Park- und Rasenflächen der Hansestadt Lübeck hinausgehen.

Zudem hatte die Lübecker Bürgerschaft mit Beschluss vom 28.04.2016 (VO/2016/03403) die Liegewiese aus dem Geltungsbereich der Strandsatzung herausgenommen, da nach landesrechtlichen Vorgaben die Liegewiese nicht mehr dem Kurstrand zuzuordnen ist.

Weiterhin fehlt in der sechs(!)-seitigen Begründung in Anlage I der Verwaltungsvorlage jegliche Begründung für eine Ausdehnung der Strandbenutzungsgebührenpflicht auf die Liegewiese.

Öffentliche Flächen in Lübeck sollen nach Auffassung der AfD Fraktion grundsätzlich der Öffentlichkeit ohne Bezahlschranken in Form von Nutzungsgebühren frei zugänglich bleiben.

Eine weitere Begründung des Änderungsantrages erfolgt mündlich.

 

 

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