ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/09153

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gemäß § 23 Abs. 1 1. SprengV ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Anekdotische Berichte deuten an, dass es in der Lübecker Altstadt in den vergangenen Silvesternächten eine Vielzahl von Verstößen gegen dieses Verbot gab, die nicht nur Menschen, sondern auch die unwiederbringliche Bausubstanz des Weltkulturerbes der Altstadt gefährdet haben.

 

Hierzu möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten:

 

  1. Welche Kenntnis hat die Verwaltung über Anzahl und Ausmaß der o.a. Verstöße in den vergangenen drei Silvesternächten?
     
  2. Was hat die Verwaltung in den vergangenen drei Silvesternächten unternommen, um Feuerwerk in den geltenden Verbotszonen in der Altstadt zu unterbinden?

    - Wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsdienstes waren hierfür in den Silversternächten 2017/2018 bis 2019/2020 jeweils im Einsatz? Wenn keine, warum nicht?

    - Wie viele Mitarbeiter*innen der Polizei? Wenn keine, warum nicht?

    - Wie viele Bußgelder wurden wegen dieser Verstöße in den letzten drei Silvesternächten verhängt? Von wem? Wenn keine, warum nicht?

    - Wurden zusätzlich private Sicherheitsdienste beauftragt? Wenn ja, mit welchen Kosten? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Was ist der Verwaltung bekannt über die Bemühungen, mit der die Stadt Lüneburg Zerstörungen durch Feuerwerk in den Silvesternächten an der Bausubstanz ihrer Altstadt unterbindet?

    - Wie vergleicht sich der Personaleinsatz dort mit dem in Lübeck?

    - Welche Kosten werden in Lüneburg hierfür aufgewendet?

    - Wie effektiv ist Lüneburg in der Unterbindung von verbotenem Feuerwerk in den Silvesternächten in der Altstadt? Welche Anzahl und Ausmaß von Verstößen ist bekannt? Wie viele Bußgelder wurden verhängt?
     
  4. Wie plant der Bürgermeister in der kommenden Silvesternacht die geltenden Feuerwerksverbote u.a. zum Schutz des Weltkulturerbes der Altstadt in Lübeck durchzusetzen?

    - Welcher Personaleinsatz ist vom Ordnungsdienst geplant?

    - Welcher Personaleinsatz ist von der Polizei geplant?

    - Sollen zusätzliche Sicherheitsdienste eingesetzt werden? Welche Kosten sind hierfür geplant?

     

Der Bürgermeister wird gebeten, diese Anfrage bis spätestens Ende Oktober zu beantworten, um der Bürgerschaft die Gelegenheit zu geben, etwaige Korrekturen am geplanten Sicherheitskonzept für die kommende Silvesternacht in der Novembersitzung zu beschließen.

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren