ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08638

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den im Stadtteil Travemünde südöstlich der Straßen Auf dem Baggersand und Travemünder Landstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 32.07.01 - Fischereihafen / Baggersand - Teilbereich West, 1. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die im Gewerbegebiet GE(e)3 zulässigen Nutzungen geändert werden. Ziel ist die Herausnahme der auf Tourismus bezogenen Nutzungen (gewerbliche Ferienbeherbergung, Hotel etc.) aus dem Nutzungskatalog.  

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung soll in Form eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.             

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 

 

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siehe Anlage 2

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

5.691 Lübeck Post Authority

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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